zurück

19.10.2020

Maskenpflicht auf der Sportanlage

Maskenpflicht auf der Sportanlage

Der FC Glattbrugg folgt den neuen Massnahmen, die Covid-Pandemie einzudämmen. Deshalb gilt ab sofort eine uneingeschränkte Maskenpflicht auf der gesamten Sportanlage für Personen, welche über 12 Jahre alt sind.

Im Details sieht dies so aus: 

Wer: C-Junioren bis 40+-Aktive sowie Besucher und Funktionäre sind alle verpflichtet, eine Maske zu tragen.

Wie: Alle Spieler des obengenannten Teams, tragen von der Kabine bis zum Feld die Maske und dürfen die auf dem Trainingsplatz abziehen. Beim Verlassen des Platzes ist sie wieder aufzusetzen.

Wo: Geltend für die ganze Sportanlage

Im Restaurant gilt die Maskenpflicht für alle, die sich bewegen. Wer am Tisch sitzt, darf diese abziehen, muss sich aber registrieren. Sobald er sich erhebt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Verpflegung im Stehen oder in der Bewegung ist zur Zeit nicht möglich.

Wir müssen nun zusammenhalten und durch diese schwierige Zeit hindurch. Vielen Dank für die Einhaltung der Regeln und Euer Verständnis.

 

Gregor Bührer

Präsident FC Glattbrugg